Der Sektor der erneuerbaren Energien und die Energiewirtschaft befinden sich in einem dramatischen Wandel. Dies gilt nicht nur für die Technologie und den Betrieb, sondern auch für die Prüfung durch die Aufsichtsbehörden, die Steuerpolitik und die Einhaltung von Verrechnungspreisen. Regierungen und Steuerbehörden haben zunehmend die Anpassung der Steuerstrukturen an den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert, der in den Lieferketten für grüne Energie erzeugt wird, im Blick. Unternehmen investieren zunehmend in Wind-, Solar-, Wasserstoff- und Batteriespeicherprojekte auf der ganzen Welt und benötigen Verrechnungspreisregeln, die sicherstellen, dass Gewinnverlagerungsrisiken abgedeckt sind und dennoch eine Wertschöpfung stattfindet.
OECD BEPS 2.0 (Pillar 1 und Pillar 2) hat bereits erhebliche Auswirkungen auf die Projektrentabilität, Mindeststeuerschwellen (15% globale Mindeststeuer) und Unternehmensstrukturierung in diesem Sektor.
Zu den Lieferketten gehören unternehmensübergreifende F&E-Dienstleistungen, die Lizenzierung geschützter Technologien (z. B. Solarmoduldesigns oder geistiges Eigentum an Wasserstoff-Elektrolyseuren), gemeinsam genutzte Dienstleistungszentren und die zentrale Beschaffung, die jeweils eine umfangreiche Verrechnungspreisdokumentation und vertretbare Preismodelle erfordern.
Wie T1 Advisory ihre Mandanten unterstützt
- Erstellung von umfassenden, den spezifischen Anforderungen der Wertschöpfungskette entsprechenden Master File, Local File und Country-by-Country Berichten.
- Anpassung von Verrechnungspreismodellen an die lokale Gesetzgebung unter Einhaltung der OECD BEPS 2.0 Regeln.
- Anwendung von OECD-konformen Ansätzen für konzerninterne Darlehen, Garantien und Finanzierung grüner Projekte.
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